In einem Videocall erläutern Sie uns Ihr Anliegen und wir kären die Details.
Verstirbt ein Angehöriger im Ausland, besteht oftmals der Wunsch, in der Heimat bestattet zu werden. Bestattung Hahnl steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Überführung bzw. Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland geht. Es gilt einige bürokratische Hürden zu überwinden – wir haben die Erfahrung und Kompetenz, Sie zu unterstützen!
Wir gewährleisten Ihnen bei der Überführung des Verstorbenen oder der Heimholung ins Heimatland einen problemlosen Ablauf. Selbstverständlich achten wir auf alle geltenden Vorschriften und Gesetze der jeweiligen Länder, ob im EU Raum oder darüber hinaus. Die Überführung kann in einem Leichenwagen oder mit dem Flugzeug ausgeführt werden. Wurde der Verstorbene bereits eingeäschert, die Bestattung sollte aber auf seinen Wunsch im Ausland erfolgen, sind wir Ihnen bei der Überführung der Urne ins Ausland – oder umgekehrt – behilflich. Alle erforderlichen Formalitäten übernimmt die Bestattung Hahnl.
Wir informieren Sie gerne persönlich zur Überführung des Verstorbenen, den Sarg oder die Urnenüberführung sowie die Kosten. Auslandsüberführungen sind im Europäischen Übereinkommen, dem Straßburger Abkommen, genauestens geregelt und wir wissen, wie es reibungslos funktioniert
Bürgerstraße 17, 3900 Schwarzenau